
Satzungsändernder Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung 2024:
Die Versammlung möge beschließen, dass die Satzung des Vereins wie folgt geändert wird:
- Einfügen eines Paragrafen zu digitalen Versammlungen als §12, der wie folgt lautet:
- § 12 Digitale Versammlungen und Beschlussfassung
- Der Vorstand kann beschließen, dass die Mitgliederversammlung als digitale Versammlung abgehalten wird, sofern die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung sichergestellt und die Stimmrechtsausübung der Teilnehmer über elektronische Kommunikation möglich ist. Die Durchführung als digitale Versammlung ist spätestens mit der Einladung zu verkünden.
- Der Vorstand kann auch beschließen, dass den Teilnehmern erlaubt wird, bezüglich aller oder einzelner Anträge ihre Stimme vor der Durchführung der Versammlung schriftlich abzugeben und dass ein Beschluss auch ohne Versammlung gültig ist, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem in der Einladung gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
- Die Option einer digitalen Versammlung kann auf Vorschlag des Vorsitzenden jederzeit unter Beachtung der vorgenannten Förmlichkeiten auch für Gremiensitzungen gewählt werden, soweit nicht mindestens 1/3 der Mitglieder widerspricht.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten für hybride Versammlungen entsprechend. Eine hybride Versammlung liegt vor, wenn Teilnehmer sowohl am Ort der Versammlung als auch virtuell teilnehmen können.
- Die Entscheidung einfach gelagerter oder eiliger Sachverhalte im Umlaufverfahren per E-Mail ist zulässig. Die Stimmabgaben sind nachvollziehbar zu archivieren.
- Neunummerierung der folgenden Paragrafen:
- Alt: §12 Auflösung des Vereins Neu: §13 Auflösung des Vereins
- Alt: §13 Inkrafttreten der Satzung Neu: §14 Inkrafttreten der Satzung
- Streichung des letzten Satzes des § 8 Vorstand: „Beschlüsse können auch via Telefonkonferenzen oder per E-Mail im Umlaufverfahren getroffen werden.“
- Ergänzung des §14 Inkrafttreten der Satzung um den folgenden Satz:
Die Satzung wurde am 24.08.2024 durch die Mitgliederversammlung geändert.
Begründung:
Der Verein sollte mit der Zeit gehen und auch die Möglichkeit digitaler Versammlungen nutzen. Bei Einführung eines diesbezüglichen Paragrafen kann die Regelung im §8 Vorstand zu diesem Punkt entfallen.